Werdenfelser Weg

"Die Freiheit der Person ist unverletzlich"

Artikel 2 des Grundgesetzes


Idee des Werdenfelser Weges

Obwohl uns das Grundgesetz das Recht auf Freiheit sichert, ist die Zahl der durchgeführten Fixierungen in Deutschland immenz.


Dem Recht auf Freiheit der Person steht nicht selten das Recht auf Unversehrtheit des Körpers entgegen.


Oft machen psychische oder degenerative Erkrankungen wie Demenz eine solche Maßnahme notwendig, um den erkrankten Menschen vor schweren Verletzungen zu schützen, allerdings sind längst nicht alle angewandten Fixierungen wirklich erforderlich.


Nicht selten werden Fixierungen unreflektiert, aus den falschen Gründen, oder sogar auch unbewußt angewendet, da längst nicht allen klar ist, ab wann es sich bereits um eine freiheitsentziehende Maßnahme handelt. Oft liegt der Maßnahme auch einfach die Angst vor Haftung zu Grunde.


Um das Mißverhältnis zwischen Fixierungen und Notwendigkeit zu korregieren und einen verantwortungsbewußten Umgang aller Professionen mit dem Thema Fixierung zu erwirken hat der Gesetzgeber den Werdenfelser Weg in das Genehmigungsverfahren eingebettet. Ziel ist es, verantwortungsvoll die Zahl der freiheitsentziehenden Maßnahmen zu reduzieren. Hierfür werden Verfahrenspfleger vom Gericht bestellt.













 

Aufgaben und Anforderungen an den Verfahrenspfleger

Die Verfahrenspfleger, die nach dem Werdenfelser Weg bestellt werden, sollten fundiertes Wissen über freiheitsentziehende Maßnahmen im rechtlichen, aber auch im pflegewissenschaftlichen Bereich aufweisen.


Er hat die nicht leichte Aufgabe im Sinne des Betroffnen das Recht auf Freiheit der Person mit dem Recht auf körperlicher Unversehrtheit unter Einbezug aller Professionen abzugleichen. Wichtig ist das Abwiegen von sinnvollen Alternativen, die eine Fixierung ggf. abwenden könnten.


Der Verfahrenspfleger vertritt die Interesse des Betroffenen und nicht die Interessen und Nöte der Pflegeeinrichtungen.


Der Kommunikationsprozess soll optimiert werden.


Der Verfahrenspfleger unterstützt den Betreuer in seiner Entscheidungsfindung und hilft die Komponenten wie Verletzungsgefahr, wahren der Persönlichkeitsrechte und Erhalt der Lebensqualität gegeneinander abzuwägen.